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Ausweisung von Überschwemmungsgebieten in Katzhütte

30. 06. 2016

Nachtrag am 30.06.2016:

 

gestern ist die Auslegungsfrist der Unterlagen in der VG abgelaufen.

Bedenken und Einwendungen gegen die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten können von den betroffenen Grundstückseigentümern nur noch bis zum 13.Juli 2016 in der VG in Oberweißbach vorgebracht werden.

Die Gemeinde Katzhütte gibt zu den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten eine Stellungnahme ab. Das wird aber nicht ausreichen, um diese geplante, für den Ort katastrophale Gesetzgebung abzuwenden. Wenn sich die Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden hier nicht wehren, ist rechts und links der Schwarza keine Bautätigkeit mehr möglich.

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15.05.2016

 

Im Amtsblatt der VG Bergbahnregion-Schwarzatal Nr. 5 Seite 2 wird die Anhörung zur Festlegung von Überschwemmungsgebieten entlang der Schwarza (auch in Katzhütte) angekündigt.  Wer ein Grundstück in diesen Gebieten hat, muß zukünftig folgendes beachten:

 

Information des Thür. Umweltministeriums

 

In Überschwemmungsgebieten ist es verboten

 

  • die Erdoberfläche zu erhöhen,
  • Grünland zum Zwecke der Nutzungsänderung umzubrechen,
  • Bauliche Anlagen im Außenbereich zu errichten oder die Grundfläche bestehender baulicher Anlagen im Außenbereich zu vergrößern,
  • wassergefährdende Stoffe (z.B. Heizöl), außer zu Maßnahmen im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft zu lagern, umzuschlagen, abzufüllen, herzustellen, zu behandeln oder sonst zu verwenden.

 

Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, kann die Wasserbehörde auf Antrag im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen erteilen. Weiterhin bedürfen

die Errichtung oder die Vergrößerung der Grundfläche baulicher Anlagen im Innenbereich, das Anlegen, Erweitern oder Beseitigen von Baum- oder Strauchpflanzungen und die Vertiefung der Erdoberfläche der Genehmigung durch die Wasserbehörde.

 

Amtsblatt Nr. 5 vom 12.05.2016

 

 

Bild zur Meldung: Hochwasser 2003

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