Herrenloses Einfamilienhaus
Herrenlose Häuser und Grundstücke in Katzhütte-Oelze
Wohnhaus Oelzer Str. 5
Flur 2 Flurstück 364/124 153 qm
Erläuterung zur Rechtslage:
Wenn der Freistaat Thüringen nach § 928 (2) BGB das Recht auf Aneignung an einem durch Verzicht des ehemaligen Eigentümers/Erbe aufgegebenen Grundstücks hat und dieses nicht ausübt, weil kein Landesbedarf besteht, kann er dieses Recht an einen Interessenten veräußern.
Interessierte Käufer für das o.g. Grundstück wenden sich bitte direkt an das
Thüringer Landesamt für Finanzen
Referat A6 | Sachbereich Aneignungsrechte und Fiskalerbschaften
Steigerstr. 24 | 99096 Erfurt
Frau Annett Werner
Tel.: 0361 57 3632 311
Mail: annett.werner@tlf.thueringen.de
Von dort erhalten Sie diesbezügliche Daten und Unterlagen.