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Klage gegen die Aufhebung des Bürgerentscheides

30. 04. 2019

Gemeinde Katzhütte

Bürgermeister

 

Stellungnahme zur Ungültigkeitserklärung des Bürgerentscheides

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

der 10.04.2019 war ein schwarzer Tag für die Demokratie in Thüringen. An diesem Tag erklärte die Kommunalaufsicht des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt den Bürgerentscheid vom 06.01.2019 in Katzhütte für ungültig. Die Nachricht kam nicht überraschend, denn das Ergebnis in der Stichfrage, mit ursprünglich 17 Stimmen mehr für den Beitritt von Katzhütte zur Landgemeinde Großbreitenbach paßte nicht ins Bild des Landrates Marko Wolfram, des Kreistages und des Innenministeriums.

 

Einen Bürgerentscheid in dieser Form gab es erstmals in Thüringen. Grundlage ist das „Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ vom 07. Oktober 2016. Auf Erfahrungen konnte man also nicht zurückgreifen. Orientierung boten in vielen Fällen nur die Wahlgesetze in Thüringen.

 

Bei einer ersten Überprüfung des Wahlergebnisses drei Tage nach dem Abstimmungstag im Innenministerium, reduzierte man dort den Vorsprung der Großbreitenbach-Befürworter auf 15 Stimmen.

Ausgelöst durch einen Widerspruch der BI „PRO Katzhütte-Oelze“ suchte danach die Kommunalaufsicht im Rahmen einer rechtsaufsichtlichen Prüfung monatelang krampfhaft nach Fehlern, um den Bürgerentscheid zu kippen. Bei einer nochmaligen Zählung der Stimmzettel in Oberweißbach durch die Kommunalaufsicht durften weder der Abstimmungsleiter noch die Abstimmungsvorsteher anwesend sein. Nach dieser Aktion wurde bekannt, daß es nun nur noch 13 Stimmen mehr für den Beitritt zur Landgemeinde Großbreitenbach sein sollen.

 

Im Rahmen einer schriftlich durchgeführten Anhörung konnte ich detailliert nachweisen, daß geringfügige Formfehler keinerlei Einfluß auf das Ergebnis des Bürgerentscheides haben und somit eine Ungültigkeitserklärung des Bürgerentscheides eine völlig unangemessene und überzogene Maßnahme ist.

An einer von mir vorgeschlagenen mündlichen Anhörung in Oberweißbach und der gemeinsamen Einsichtnahme in die Unterlagen hatte die Kommunalaufsicht kein Interesse.

 

Der Bescheid über die Ungültigkeitserklärung des Bürgerentscheides enthält Vermutungen, fragwürdige Aussagen und Feststellungen, die so nicht stehen bleiben können. Denn damit wird die Arbeit der ehrenamtlichen Abstimmungsvorstände, des Abstimmungsausschusses und einiger Mitarbeiter der Verwaltung in Oberweißbach in Mißkredit gebracht.

 

Ich möchte an dieser Stelle allen ehrenamtlichen Wahlhelfern danken, die ihre Freizeit opferten und damit die Durchführung des Bürgerentscheides ermöglichten.

 

Diese Maßnahme der Kreisverwaltung macht den Bürgerentscheid als Mittel der demokratischen Meinungsbildung sinnlos.

 

Eine Wiederholung des Bürgerentscheides ändert nichts an der Situation. Denn Landrat und Innenministerium würden bei einer Stimmenmehrheit der Großbreitenbach-Befürworter erneut Mittel und Wege finden, um den Landkreiswechsel von Katzhütte zu verhindern.

Man kann doch nicht solange abstimmen, bis das Ergebnis ins politische Bild des Innenministeriums paßt.

 

Sollte ein Landkreis, der wie in unserem Fall ein eigenes finanzielles Interesse hat, den Landkreiswechsel zu verhindern, überhaupt eine Kontrollbefugnis haben?

 

Es ist zu bezweifeln, daß der Gesetzgeber diese Möglichkeit der Aufhebung eines unerwünschten Abstimmungsergebnisses bei der Beschlußfassung über das Demokratiegesetz im Auge hatte.

 

In der Gemeinderatssitzung am 29.04.2019 wurde deshalb mehrheitlich beschlossen, gegen den Bescheid der Kommunalaufsicht Klage beim Verwaltungsgericht Gera einzureichen.

 

Katzhütte, 29.04.2019

 

Wilfried Machold

Bürgermeister

 

 

 
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