BannerbildBannerbild | zur StartseiteBannerbildBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbildBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbildBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Neues zur Abberufung des Beigeordneten von seiner Funktion

17. 06. 2019

Gemeinde Katzhütte

Bürgermeister

 

Neues zur Abberufung des ehemaligen Beigeordneten Michael Zimmer von seiner Funktion

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

mit dem Bescheid der Gemeinde Katzhütte vom 11.04.2019 wurde Michael Zimmer von seiner Funktion als Beigeordneter mit sofortiger Wirkung abberufen. Dagegen hatte er Widerspruch eingelegt. Ein von Herrn Zimmer angestrebtes Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gera hatte indes keinen Erfolg. Das Gericht wies dessen Antrag - zwischenzeitlich rechtskräftig - ab und bestätigte im Eilverfahren das Vorgehen der Gemeinde bei der Abberufung.

 

Das Gericht führte hierzu sinngemäß aus:

 

  • Nach den Vorschriften der Thüringer Kommunalordnung kann ein Beigeordneter, der Stellvertreter des Bürgermeisters ist, abberufen werden, wenn er seine Pflichten gröblich verletzt oder sich als unwürdig erwiesen hat.

 

  • Als unwürdig erweist sich der Stellvertreter, wenn sein Verhalten im Amt oder im privaten Leben geeignet ist, ihn in den Augen der Öffentlichkeit und im Gemeinderat herabzusetzen und dadurch das für eine geordnete Verwaltung notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Verwaltung oder zwischen Gemeinderat und Bürgermeister einerseits und dem Beigeordneten andererseits gestört wird.

 

  • In der Frage der Ausrichtung der kommunalen Neugliederung kam es in den sozialen Medien und der Lokalpresse zu einem offenen politischen Meinungskampf, der Rücktrittsforderungen von Michael Zimmer gegenüber dem Bürgermeister und den Vorwurf der Wahlmanipulation und unprofessionelles Verhalten zum Inhalt hatte.

 

  • Diese Umstände rechtfertigen daher in nachvollziehbarer Weise den vom Gemeinderat gezogenen Schluß, dass das erforderliche Vertrauensverhältnis zum Beigeordneten nicht mehr besteht und eine Abberufung notwendig erscheint.

 

Katzhütte, 17.06.2019

 

Wilfried Machold

Bürgermeister

 


15.04.2019

Gemeinde Katzhütte

Bürgermeister

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

seit August letzten Jahres läuft ein Verfahren zur Abberufung des Beigeordneten Michael Zimmer aus seiner Funktion. Unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen stand das Thema in mehreren Gemeinderatssitzungen auf der Tagesordnung. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte mußte der Vorgang im nichtöffentlichen Teil behandelt werden.

Nach seiner Anhörung am 06.02.2019 wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.03.2019 der Beschluß zu seiner Abberufung als Beigeordneter gefaßt. Ein entsprechender Bescheid geht ihm nun per Postzustellungsurkunde zu. Ab diesem Zeitpunkt endet seine Tätigkeit als Beigeordneter der Gemeinde Katzhütte und die Zahlung der monatlichen Aufwandsentschädigung laut Hauptsatzung in Höhe von 306,78 EUR wird eingestellt.

 

Zur Begründung seiner Abberufung sind nachfolgend vier allgemein gehaltene Absätze aus dem Bescheid aufgeführt.

 

  • Sie haben Ihre Pflichten in Ihrer Funktion als Stellvertreter des Bürgermeisters dadurch gröblich verletzt, daß Sie nicht entsprechend den Beschlüssen des Gemeinderates die Interessen der Gemeinde gegenüber Dritten vertreten haben, sondern diesen zuwider handelten.

 

  • Als Mitglied des Gemeinderates und insbesondere als 1. Beigeordneter und Stellvertreter des Bürgermeisters, sind Sie verpflichtet, Beschlüsse des Gemeinderates nach außen hin mitzutragen, auch wenn diese gegen Ihre Stimme und Ihre politische Auffassung ergangen sind.

 

  • Durch Ihr Verhalten schädigten Sie das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Bürgermeister sowie den übrigen Gemeinderatsmitgliedern massiv. Auch fügten Sie dem Ansehen des Gemeinderates bei Bürgern und außerhalb der Gemeinde Katzhütte aufgrund des uneinheitlichen Vorgehens des Gemeinderates Schaden zu.

 

  • Eine weitere Zusammenarbeit bis zum Ende seiner Amtszeit ist dem Gemeinderat wegen Ihres im Bescheid ausführlich beschriebenen Verhaltens nicht zumutbar.

 

 

Michael Zimmer kann gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.

 

 

Katzhütte, 15.04.2019

 

Wilfried Machold

Bürgermeister

 

 
News