BannerbildBannerbild | zur StartseiteBannerbildBannerbildBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbildBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Gemeinderatssitzung am 20.03.2019

24. 03. 2019

Informationen:

 

1. An dem 20 Jahre alten VW-Transporter des Bauhofes müssen wegen TÜV Reparaturen in Höhe von ca. 6000 EUR durchgeführt werden. Ob statt dessen ein neuer oder gebrauchter Transporter angeschafft wird, kann auf Grund der Bestimmungen des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) von den Gemeinderatsmitgliedern nicht entschieden werden. Auch hier wird die Kommunalaufsicht entscheiden.

 

2. Der Bürgermeister hat bei Beendigung seiner Dienstzeit (Gebietsreform) auf Grund seiner langen Amtszeit einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines Ehrensoldes. Die Beschlußfassung darüber war notwendig, um die Beträge in die 5. Fortschreibung des HSK einarbeiten zu können.

 

3. Der Beschluß über die Entsendung von 2 Gemeinderatsmitgliedern in die Gemeinschaftsversammlung der VG „Schwarzatal“ mußte neu gefaßt werden. Vor der Gemeinderatswahl am 26.05.2019 wird voraussichtlich nur noch eine Sitzung stattfinden.

Außer dem Bürgermeister werden daran teilnehmen: Christine Fischer (Stellv. Martina Walther) und Gabriela Weigelt (Stellv. Marino Machold).

 

4. Auch der Beschluß zur Abberufung des ehrenamtlichen Beigeordneten, der im nichtöffentlichen Teil der letzten GR-Sitzung gefaßt worden war, mußte nun nach dem Willen der Kommunalaufsicht im öffentlichen Teil noch einmal gefaßt werden, aber diesmal ohne Aussprache. Er erhält danach einen entsprechenden Bescheid, den er anfechten kann. Zur Erinnerung: Das gesetzlich vorgeschrieben Prozedere der Abberufung eines ehrenamtlichen Beigeordneten stand im August 2018 zum ersten Mal auf der Tagesordnung und zieht sich über Monate hin.

 

5. Nach dem Widerspruch der BI PRO „Katzhütte-Oelze“ gegen den Bürgerentscheid führt die Kommunalaufsicht des Landkreises eine Rechtsaufsichtliche Prüfung durch. Die zahlreichen Fragestellungen dieser Behörde hat der Bürgermeister nach gründlichen Recherchen in einem Schreiben an die Kommunalaufsicht vom 13.03.2019 detailliert beantwortet. Er weist darin nach, daß etwaige Formfehler keinen Einfluß auf das Ergebnis des Bürgerentscheides haben. Der beauftragte Rechtsanwalt wird ergänzend dazu noch Stellung nehmen.

 

Wie bereits mehrfach in der Presse veröffentlicht, besteht die Zielstellung des Landrates Marko Wolfram (SPD) darin, den Bürgerentscheid für ungültig zu erklären. Er hat gemeinsam mit dem Kreistag dafür gesorgt, daß der Antrag der Gemeinde Katzhütte auf Angliederung an die Landgemeinde Großbreitenbach vom SPD-geführten Innenministerium (TMIK) vor zwei Tagen auch aus dem Entwurf des 2. Neugliederungsgesetzes 2019 gestrichen wurde. Allerdings hat der Thüringer Landtag im Gesetzgebungsverfahren noch die Möglichkeit, unseren Antrag wieder in das Gesetz aufzunehmen.

 

6. Die Gemeinde Katzhütte wird nunmehr eine Verfassungsbeschwerde am Thüringer Verfassungsgerichtshof einreichen. Grund ist die Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes der Gemeinde Katzhütte nach Art. 91 (1) und (2) der Thüringer Verfassung und die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach dem 1. Neugliederungsgesetz 2019 und dem Verbleib der Gemeinde im 2. Neugliederungsgesetzes 2019. Ein entsprechender Beschluß wurde mehrheitlich gefaßt.

 

Katzhütte, 21.03.2019

Martina Walther

 

 
News