Pressemitteilung Bürgerentscheid

11. 12. 2019

Gemeinde Katzhütte

Bürgermeister

Pressemitteilung

zum Stand der Klage der Gemeinde Katzhütte gegen das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt wegen der Ungültigkeits- erklärung des Bürgerentscheides vom 6. Januar 2019

Mit Bescheid vom 9. April 2019 beanstandete das Landratsamt den Bürgerentscheid in Katzhütte im Rahmen der Gebietsreform als rechtswidrig und erklärte die Abstimmungsergebnisse für ungültig. Es lägen erhebliche Verfahrensverstöße vor, die die Ungültigkeitserklärung zwingend erforderlich machten.

Gegen den Bescheid des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt hat die Gemeinde Katzhütte fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht Gera erhoben.

Nach Ansicht des prozessbevollmächtigten Rechtsanwaltes der Gemeinde Katzhütte ist das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt für eine Entscheidung dieser Art nicht zuständig. Zwar handele es sich bei dem Landratsamt grundsätzlich um die zuständige Aufsichtsbehörde der Gemeinde. Allerdings sei der Landkreis bei der zur Abstimmung gestellten Frage selbst als Gebietskörperschaft betroffen (Stichwort: Kreisgebietsänderung), sodass ein Interessenskonflikt vorliege. In derartigen Fällen sehe die Thüringer Kommunalordnung vor, dass das Landesverwaltungsamt in Weimar die Kommunalaufsicht führt.

Im Übrigen stelle sich nach eingehender Prüfung heraus, dass einige der monierten Vorgehensweisen rechtlich gar nicht zu beanstanden sind. So verkenne das Landratsamt die Reichweite der Verweisungen des Gesetzes auf die Vorschriften der Thüringer Kommunalwahlordnung.

Der Bescheid sei auch deshalb rechtswidrig, weil das Landratsamt das ihm im Rahmen der Aufsicht zustehende Ermessen nicht ausgeübt habe. Da es sich um einen Bürgerentscheid und nicht um eine Kommunalwahl handele, sei die vom Landratsamt gewählte Rechtsgrundlage nicht und auch nicht entsprechend anwendbar. Vielmehr sei das Landratsamt verpflichtet, alle relevanten Umstände in ihre Entscheidung einzustellen, insbesondere auch die Frage, inwieweit sich möglicherweise vorhandene Verfahrensfehler überhaupt auf das Ergebnis des Bürgerentscheides auswirken konnten. Übliche Vorgehensweise sei es, für rechtswidrige gehaltene gemeindliche Entscheidungen wie auch den Bürgerentscheid zunächst zu beanstanden und die Aufhebung zu verlangen. Die sofortige Ungültigerklärung sei jedoch zumindest im Rahmen der üblichen Kommunalaufsicht so nicht vorgesehen.

Schließlich habe die erneute Auszählung der Stimmen wirksam durch den Abstimmungsleiter als Mitglied des Ausschusses beschlossen werden können. Denn das Gesetz sieht insofern vor, dass der Abstimmungsausschuss ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig ist.

Im Ergebnis drängt sich angesichts der Darstellung der angeblichen Verfahrensfehler der Verdacht auf, dass die Entscheidung des Landratsamtes zumindest auch politische Hintergründe hatte. Insofern ist zu berücksichtigen, dass sich der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt im März 2019 ausdrücklich gegen den Wechsel der Gemeinde Katzhütte in den Ilm-Kreis ausgesprochen hatte. Nicht zuletzt durch diesen politischen Hintergrund wird deutlich, dass das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als unmittelbar Betroffener nicht für die Aufsicht über den Bürgerentscheid zuständig sein kann.

Absehbar ist jedoch bereits jetzt, dass das Verfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Im Falle einer positiven Entscheidung würde der Bescheid des Landratsamtes aufgehoben und der Bürgerentscheid behält seine Gültigkeit.  

 

Katzhütte, 11.12.2019

Wilfried Machold

Bürgermeister