Gemeinderatssitzung am 06.02.2019

07. 02. 2019

Informationen:

 

1. In der ersten Beratung zur 5. Fortschreibung des HSK wies die Kämmerin darauf hin, daß Bedarfszuweisungen vom Land für das Jahr 2019 nur dann gezahlt werden können, wenn am Ende des Konsolidierungszeitraumes im Jahr 2022 die Gemeinde Katzhütte in dem Zahlenwerk als wirtschaftlich gesund dargestellt wird. Der Wechsel in die Landgemeinde Großbreitenbach findet darin zunächst keine Berücksichtigung.

Als Baumaßnahmen werden 2019 berücksichtigt: 1. der Straßenbau Bahnhofstraße, 2. die Projektierungsleistungen für die Brücke Oberhammer und die Fußgängerbrücke in der Bahnhofstraße (aber nicht der Bau), 3. die Heizung im Vereinshaus. Des weiteren soll geprüft werden, ob noch Bauleistungen für die Brücke am Steinigen Weg (Großbreitenbacher Str.) aufgenommen werden können. Alle anderen in den vergangenen Jahren aufgelaufenen und beantragten Baumaßnahmen sind nicht realisierbar.

 

2. Der Beschluß zum Beitritt zur Landgemeinde „Stadt Großbreitenbach“ wurde entsprechend den aktuellen Gegebenheiten neu formuliert und mehrheitlich mit

8 : 3 Stimmen beschlossen.

In einem weiteren Beschluß wurde der Austritt aus der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ beantragt.

 

3. Am 26. Mai 2019 finden Kommunalwahlen statt. Der Bürgermeister bat darum, daß bis zum 09.03.2019 Wahlhelfervorschläge für die verbundene Wahl eingereicht werden.

 

4. Zum Thema „Ausfall Weiberfasching“ gab es durch den Vereinsvorsitzenden die Aussage, daß für den Auf- und Abbau der Veranstaltung nicht genügend Leute zur Verfügung stehen.

 

5. Bahnhofstraße: Laut unverbindlicher Aussage des Straßenbauamtes und der anderen beteiligten Firmen in der letzten Bauberatung sollen alle vorgesehenen Baumaßnahmen im September 2019 abgeschlossen werden.

 

6. Zur Abberufung des 1. Beigeordneten von seiner Funktion:

Mit Schreiben vom 06.08.2018/13.08.2018 beantragten 6 Gemeinderatsmitglieder die Abberufung und begründeten den Antrag. Da sich der Beigeordnete zur darauffolgenden GR-Sitzung auf Grund einer Erkrankung entschuldigt hatte, stand das Thema am 19.09.2018 wieder auf der Tagesordnung. Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Wahrung der Persönlichkeitsrechte wurde das Thema im nichtöffentlichen Teil behandelt. Nach der Verlesung des Antrags und der Ergänzung mit Begründung, sowie einer kurzen Aussprache beschloß der Gemeinderat mehrheitlich, ein Abwahlverfahren einzuleiten.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 24.01.2019 lag schließlich ein offizielles Schreiben des Bürgermeisters mit Begründung im Rahmen der Anhörung vor. Da der Beigeordnete sich entschuldigt hatte, wurde ihm das Schreiben mit Postzustellungsurkunde zugestellt. Er gab in der Sitzung am 06.02.2019 eine mündliche und schriftliche Erklärung ab. Danach wurde mehrheitlich der Beschluß zur Abberufung des Beigeordneten gefaßt.

 

07.02.2019

Martina Walther