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Bericht über die Gemeinderatssitzung am 25.01.2017

30. 01. 2017

Dritte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes verabschiedet

 

Schwerpunkt der Gemeinderatssitzung am 25.01.2017 in Katzhütte war die Verabschiedung des Haushaltssicherungskonzeptes, da Termine für die Bewilligung der Bedarfszuweisungen einerseits und für die Planung der Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße einzuhalten sind. Das Thema Gebietsreform stand nicht auf der Tagesordnung.

 

Die Protokolle der Sitzungen vom 22.09.2016 und 08.12.2016 lagen nun zur Bestätigung vor. Schon in der letzten Sitzung am 11.01.2017 beanstandete Regina Kräußel, daß es viel zu lange dauert, bis die Sitzungsprotokolle von der Verwaltung fertiggestellt werden. Der VG-Vorsitzende, Herr Herzig, verlangte daraufhin, daß die Diskussionsbeiträge auf einem Diktiergerät mitgeschnitten werden und bezog sich dabei auf die Geschäftsordnung der Gemeinde, die eine solche Möglichkeit beinhaltet. Damit soll erreicht werden, daß die Protokolle nicht so oft geändert werden müssen.

Am 25.01.2017 war ein Diktiergerät vorhanden. Da aber einige Gemeinderatsmitglieder dem Mitschnitt ihrer Redebeiträge widersprachen, wurde es ausgeschaltet. Die Angelegenheit soll in der nächsten Sitzung geklärt werden.

 

Der TOP 4, Anfragen der Bürger, wurde entsprechend einem Antrag von Martina Walther aus Zeitgründen auf eine dreiviertel Stunde begrenzt. Hier verlas Marino Machold eine mit weiteren Bürgern abgestimmte Ausarbeitung, die das Thema „Bildung einer Landgemeinde“ zum Inhalt hat. Er zählt dort Gründe auf, warum Katzhütte in einer Landgemeinde mit Großbreitenbach besser aufgehoben sei. Sein Fazit lautet: „Nicht was wir als Ort für ein Grund- und Mittelzentrum einbringen können, sondern was die uns aufnehmende Kommune, an die wir uns anschließen möchten, für uns tun kann, ist der entscheidende Fakt für die Zukunft.“ Des weiteren spricht er Beschwerden der Bürger an, die sich auf die unerwünschten Versuche der Beeinflussung ihres Stimmverhaltens durch einige Schwarzatalbefürworter beziehen. Diese Problematik hatte Denise Luckert schon in der Sitzung am 11.01.2017 vorgetragen. Inzwischen sind weitere Vorfälle dieser Art auch bei anderen Gemeinderatsmitgliedern bekannt geworden.

 

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es zum wiederholten Male um die Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters und des Beigeordneten. Der Betrag in Höhe von 1227,10 EUR (vorher 2400 DM) wird etwa seit dem Jahre 2000 an den Bürgermeister gezahlt. Im Gegensatz zu den Erhöhungen der Löhne und Gehälter in der Industrie und der Diäten in der Politik hat der Gesetzgeber in den letzten 16 Jahren die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister nicht erhöht.

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes verlangt die Kommunalaufsicht, daß der Betrag auf 1000 EUR monatlich reduziert und der Satz für den Beigeordneten dementsprechend angepaßt wird. Sowohl bei der ersten Abstimmung am 07.07.2016 als auch in der Sitzung am 25.01.2017 kam die erforderliche Mehrheit für eine Reduzierung der Aufwandsentschädigungen nicht zustande. Eine ausführliche Begründung, bestehend aus 5 Punkten, wurde bereits im Juli gegeben.

 

 

Zum Haushaltssicherungskonzept, das erstmalig im Jahr 2013 erstellt werden mußte, legte die Kämmerin Frau Brückner umfangreiches Zahlenmaterial vor. Die Schulden der Gemeinde werden planmäßig getilgt und betragen am 31.12.16 rund 1,8 Mill. EUR. Die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen des Landes Thüringen, die im Jahre 2008 noch 920 TEUR betragen hatten, verringerten sich 2015 auf 384 TEUR. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Steuereinnahmen um 90 TEUR. Kreis-, Schul- und VG-Umlage änderten sich nur wenig.

Um das Defizit auszugleichen, werden Sparmaßnahmen einerseits und die Erhöhung der Gemeindesteuern verlangt. So werden sich in diesem Jahr die Hebesätze in

Grundsteuer A um 7 % und in Grundsteuer B um 2 % erhöhen. Nur die Gewerbesteuer bleibt mit 383 % unverändert.

 

Größter Posten bei den Ausgaben ist die Baumaßnahme Bahnhofstraße, die in den Jahren 2017-2018 realisiert werden soll. Daneben werden Mittel für einige weitere Baumaßnahmen beantragt, die schon seit Jahren immer wieder aufgeschoben werden.

So wurden für den Brückenbau im Oberhammer 63 TEUR als Eigenanteil der Gemeinde eingestellt. Für den Straßenbau Sachsendörfchen sind 60 TEUR Gesamtkosten eingeplant.

Davon können 39 TEUR durch Fördermittel aus der Dorferneuerung abgedeckt werden.

 

Insgesamt werden Bedarfszuweisungen in Höhe von fast 500 TEUR für das Jahr 2017 beantragt, um die wichtigsten Ausgaben zu realisieren. 2018 entsteht ein weiterer Fehlbetrag von rund 265 TEUR. Inwieweit die beantragten Mittel vom Land Thüringen bewilligt werden, bleibt abzuwarten.

 

Martina Walther warf die Frage auf, wer in einer Landgemeinde zukünftig für den außerordentlichen Finanzbedarf von Katzhütte aufkommt. Entsprechend dem Vorschaltgesetz sind leistungs- und verwaltungsstarke Strukturen zu schaffen, die dauerhaft in der Lage sind, die ihnen obliegenden Aufgaben zu erfüllen. Bedarfszuweisungen des Landes wird es dann nicht mehr geben. Das bedeutet, daß der zukünftige Finanzbedarf von Katzhütte nach der Gebietsreform entsprechend dem Ergebnis der Bürgerbefragung von den anderen Ortschaften im Schwarzatal aufgebracht werden muß. Diese Aussage wurde von Herrn Herzig bestätigt.

 

Katzhütte, 30.01.2017

 

Redaktionskollegium:

Zum Redaktionskollegium gehörten:

 

Martina Walther

Denise Luckert

Volker Bähring

Marino Machold

 

Marian Heinz (war nur anwesend, zur GR-Sitzung hat er entschuldigt gefehlt)

Wilfried Machold (war eingeladen zwecks Abstimmung

der Zahlen zum Haushaltssicherungskonzept)


 

Folgende GR-Mitglieder haben eine Teilnahme an der Erstellung des Berichtes abgelehnt:

 

Michael Zimmer

Regina Kräußel

Evi Jahn

 

Die anderen GR-Mitglieder waren am Sonntag morgen auswärts oder konnten nicht kommen.

 

 

 

 

 

 
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